Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1295
VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17 (https://dejure.org/2018,1295)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2018 - VfGBbg 81/17 (https://dejure.org/2018,1295)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 (https://dejure.org/2018,1295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 41 Abs 1 Verf BB, Art 42 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 41 Abs. 1; LV, Art. 42 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; unvollständige Darstellung des Sachverhalts; unzureichende Auseinandersetzung mit angefochtenen Entscheidungen; rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkür; faires Verfahren; Eigentum; Recht auf freie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17
    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Die Beschwerdeführerin verkennt grundsätzlich, dass das Grundrecht auf faires Verfahren die Prozessbeteiligten nicht davor schützt, dass das zur Entscheidung berufene Gericht eine von ihrem Standpunkt abweichende Rechtsauffassung vertritt (Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 5/11

    Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte als Voraussetzung einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17
    41 Abs. 1 LV schützt den Bestand an vermögenswerten Gütern vor ungerechtfertigten Eingriffen durch die öffentliche Gewalt (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 5/11 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Es gewährleistet das Recht des Einzelnen, sich wirtschaftlich zu betätigen (vgl. Beschlüsse vom 4. August 2000 - VfGBbg 21/00 - und vom 16. September 2011 - VfGBbg 5/11 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17
    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht in seiner Ausgestaltung und Anwendung durch die Gerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 122, 248, 272; BVerfG, NJW 2015, 1083, 1084).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Das Grundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - vom 17. November 2017 - VfGBbg 22/17 - vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18

    Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebieten hinsichtlich

    Als Zwischenentscheidung, mit der eine eigenständige Beschwer nicht verbunden ist, ist sie nicht anfechtbar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 - und vom 15. April 2011 - VfGBbg 2/11 -, https://verfassungsgericht..de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Beschwerdeführerin den angefochtene Beschluss vor Ablauf der Beschwerdefrist zunächst nicht vorgelegt hatte (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 19/17 - vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 56/17 - vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17 -, vom 15. September 2017 - VfGBbg 57/16 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 45/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Beschwerdeführerin die angefochtenen Beschlüsse vor Ablauf der Beschwerdefrist zunächst nicht vorgelegt hatte (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 19/17 - vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 56/17 - vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Beschwerdeführerin die angefochtenen Beschlüsse vor Ablauf der Beschwerdefrist zunächst nicht vorgelegt hatte (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 19/17 - vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 56/17 - vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 50/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Ablehnungsgesuch;

    Das Grundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, vom 17. November 2017 - VfGBbg 22/17 -, und vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 11/17

    Mangels Auswirkungen auf das "gemeine Wohl" (§ 30 Abs 1 VerfGGBbg ) erfolgloser

    Der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung nach § 30 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kommt nicht in Betracht, da die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 81/17) unzulässig ist (vgl. Beschluss vom heutigen Tag) und die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 VerfGGBbg auch im Übrigen nicht gegeben sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht